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Der geborstene Turm ( Die Burg Frankenstein im 16. Jahrhundert - Gerhard Michel, Willi Walther )

Der geborstene Turm   Der geborstene Turm

Der älteste Teil der Frankensteiner Burganlage ist zweifelsfrei der mächtige, auf einem Felsen ruhende, Bergfried. Die Errichtung des rechteckigen Turmes könnte in die Anfänge des 12. Jahrhunderts zurück reichen. Der damalige Turm, oft als Warte bezeichnet, erbaut auf einen Buntsandsteinfelsen ca. siebzig Meter über dem Tal, galt als ein Vorposten der Limburger Äbte, an deren westlichen Gebietsgrenze, des insgesamt 28000 Morgen umfassendes Waldgebietes.

Dieser Turm beschäftigte im ausgehenden 16. Jahrhundert die Kanzleien der Territorialherren sowie die Beamten des Pfalzgrafen Johann Casimir in dessen Residenz Kaiserslautern.

Als am 23/24. Juni 1525 die Schlacht bei Pfeddersheim, nahe Worms, ihr blutiges Ende nahm, ging der Bauernkrieg in der Pfalz zu Ende. Unter den Schwertern des Heeres von Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz fanden 4000 der aufständigen Bauern den Tod. Beim anschließenden Blutgericht wurden 54 der Rädelsführer hingerichtet und etliche Mitverschwörer durch abhacken der Finger stigmatisiert.

Was hatte die leibeigene Landbevölkerung veranlasst, dass sie teilweise nur mit Sensen und Knüppeln bewaffnet den Landsknechtsverbänden der Fürsten gegenüber traten ? Die Liste der Forderungen der Bauern war umfangreich. Der weltliche und geistliche Adel belastete die Landbevölkerung mit vielerlei Abgaben, die auch bei den immer wiederkehrenden Missernten erfüllt werden mussten und letztendlich zu deren totalen Verschuldung führte. Die Kirche lehrte zwar vor Gott seien alle Menschen gleich, dass aber die Unterschiede an Macht und Reichtum eine Strafe für die Erbsünde sei. 1.)

Im Februar 1525 begann der Feldschreiber des Baltinger Haufens Sebastian Lotzer sich mit den Anliegen der Meininger Bauern auseinander zusetzen. Er stellte aus dem reichen Fundus der Unerträglichkeiten einen Katalog von Forderungen zusammen, welche er aus der Heiligen Schrift zu belegen versuchte. So entstanden die „Zwölf Artikel“ die zur ideologischen Grundlage des Bauernaufstandes im ganzen Reich wurden, also ebenfalls gültig, von Nußdorf bei Landau ausgehend, für die Bauern der Pfalz.

Mit diesen auf der Bibel basierenden Thesen wollte man eine gewaltfreíe Veränderung der Gesellschaftsordnung, mit dem Kaiser als Herrscher, erreichen. 2.)

In der Grafschaft Leiningen hatten sich die Spannungen zwischen Bauern und dem Grafengeschlecht schon seit längerer Zeit vor Beginn der Rebellion, verstärkt. Die Bauern fühlten sich von ihren Landesherren in ihren Waldrechten beschnitten.

Als die Rebellion im Frühjahr 1525 begann, erkannte der Graf Emich auf der Hardenburg sofort das Ungemach welches seinem Land ob der Streitigkeiten um die Waldrechte, von den Bauern seiner Dörfer drohte. Um die Gewalt von seinem Besitz abzuwenden erklärte er sich zu Konzessionen bereit. Am 29.04.1525 rotteten sich die Bockenheimer und Bechtheimer Bauern auf den Wiesen vor den Toren Dürkheims zusammen um anschließend die Hardenburg zu stürmen.

Die Anführer entschlossen sich letztendlich vom verlustreichen Festungssturm abzulassen, stattdessen wurden die Klöster Seebach und Limburg geplündert.1.)

Welches Schicksal Schloss Frankenstein im Bauernkrieg widerfuhr, ist nicht gänzlich zu klären. In älterer Literatur findet die Vermutung Eingang, dass die Burg beschädigt wurde, allerdings fehlen zu dieser These konkrete Quellenangaben. Parallel dazu findet die Vermutung Erwähnung, die Feste sei unbewohnbar und dem Verfall preisgegeben.

Ein zeitgenössiges Standartwerk zum Bauernkrieg, aus der Feder des Peter Harers, wohl um 1530 niedergeschrieben, erwähnt u. a. die kriegerischen Unternehmungen der Bauernhaufen an der Haardt und im Westrich. Der Verfasser wurde am 18.11.1518 vom Kurfürsten Ludwig V. von der Pfalz zum Kanzleischreiber bestellt. Er nahm als Sekretär seines Herrn an dessen Kampf gegen die Aufständigen teil.

Der Zorn des westpfälzischen Bauernhaufens richtete sich u. a. gegen das Nonnenkloster zu Fischbach sowie gegen das reiche Kloster Otterberg. 3.) Völlig unerwähnt blieb die wichtigste Befestigungsanlage Burg Frankenstein, an der Verbindungsstraße Neustadt, Kaiserslautern und Dürkheim, gelegen. Eine Beschädigung der Anlage, welche sich zu einem Drittel im Besitz des Grafen von Nassau-Saarbrücken befand, wäre sicherlich seitens des Kanzleisekretärs beschrieben worden, da der Graf als Unterhändler des Kurfürsten an den Ereignissen unmittelbar beteiligt war.

In jenen Tagen lebte keiner der Kondominatsherren innerhalb der Burg. Die drei Adeligen weilten fernab in ihren Residenzen und taten nur das Nötigste zum Erhalt ihres Schlosses.

Aus der Regierungszeit Karl V., Kaiser von Gottes Gnaden... zu allen Zeiten Mehrer des Reichs...liegt ein Dokument (1549) vor mit weitreichenden Einblicken in die Zustände der Herrschaft Frankenstein. 4.)

Nach einem Sturz vom Pferd verstarb am 01.03.1549 Friedrich VI. von Steben (Einselthum).
Er liegt in der prot. Kirche zu Gauersheim begraben. Ein wohlgestalteter Epitaph schmückt die Ruhestätte des letzten Ritters von Inseltheim. Er starb ohne Nachkommen. Sein Vater Friedrich V. von Steben gestorben 1504 war verheiratet mit Dorothea von Wallbrunn, insofern fiel das reichhaltige Erbe der Steben an die Familie von Wallbrunn. 10.)

Das Frankensteiner Lehen fiel nach dem Tod des Ritters Steben an das Stift Limburg zurück. Der Erbe des Drittteils an Frankenstein, es handelt sich hierbei um Hansen von Wallbrunn, griff sofort nach dem Lehen und legte zur Sicherung seines Rechtsanspruches einen Knecht (Befehlshaber) in die Burg ! Der Abt vom Stift Limburg als oberster Lehensherr sah sich vor vollendete Tatsachen gestellt und klagte vor dem Reichskammergericht in Speyer. Am 06.08.1549 fällte Doktor Johann Drewer folgendes Urteil: der Drittteil vom Schloss Frankenstein stehe dem Beklagten nicht zu. Der Knecht als Befehlshaber ist abzuschaffen. Ein Hinweis darauf, dass zu diesem Zeitpunkt die Burg noch teilweise bewohnt war. Die Huldigung und der Treueid der Untertanen ist ungültig und letztlich die Erstattung sämtlicher Kosten und Schäden an den Abt und Convent zu entrichten. 4.)

Die Auseinandersetzung nahm letztendlich ein befriedigendes Ende für die Wallbrunner. Der prozessführende Junker Johann war zwischenzeitlich schwer erkrankt und somit nicht mehr reisefähig. Er bevollmächtigte seinen Sohn Philipp Jakob für ihn vom Abt des Stiftes Limburg, den von Friedrich VI. Steben von Einselthum, dem letzten seines Stammes und Namens, ererbten Anteil an Schloss und Herrschaft Frankenstein, als Lehen zu empfangen. So geschehen den 07.05.1553. 5.)

Die Burg besaß ab Mitte des 16. Jahrhunderts nur noch militärstrategische Bedeutung. Scheinbar war nur noch der östliche Teil des Schlosses – Wallbrunner Besitz – bewohnbar. Der Zahn der Zeit nagte an dem mittelalterlichen Gemäuer, für das seitens der drei Besitzer nur die notwendigsten Reparaturen stattfanden. Es dürfte der in kurpfälzischen Diensten stehende Graf von Nassau-Saarbrücken gewesen sein, der wie in den Abrechnungsdokumenten der Jahre 1562/63 nachzulesen, die Anlage zumindest in einem verteidigungsmäßigen Zustand halten wollte.

Als Herzstück einer jeden mittelalterlichen Burg, so auch auf Schloss Frankenstein, galt deren Bergfried. In seiner Funktion als Wachturm war er weit über die eigentliche, vermutete und oft bildlich dargestellte Höhe, von ca. 60 Fuß auf dem über zehn Meter hohen südwestlichen Burgfelsen errichtet. Insgesamt ragte der Turm ca. dreißig Meter, über das Niveau des kleinen Burghofes nahe der Pforte, in den Himmel. Von hier oben aus konnte ein Wächter alle Bewegungen im Umland erkennen. Die vier Straßen von Dürkheim und Neustadt her nach Lautern und die „Otterbergerstraße“ ( Diemersteintal ) nach der Nordpfalz, lagen mit ihren Abzweigungen im Vorfeld der Festung. Im Verteidigungsfall diente der Turm als letzter Zufluchtsort. Der hochgelegene Zugang führte über eine schmale, leicht zu verteidigende, in den Fels geschlagene, noch heute begehbare, Treppe. Die Mauern des Turms, von den Verfassern eigenhändig vermessen, haben eine Stärke von 2 – 3 Metern. Der Innenraum war über fünf Stockwerke mit Holzleitern verbunden. Im Fundament war ein Verlies eingerichtet, unter anderem für Gefangene von denen ein Lösegeld zu erwarten war. Vom letzten Stockwerk betrat man die Turmplattform. Ein Gebälk trug ein leichtes Dach aus Holzschindeln, es schützte die Wächter und Gemäuer vor Regen und Schnee, darüber hinaus die Verteidiger gegen Pfeilsalven im Sinkflug. Der das Tal beherrschende Bergfried war ein Symbol der Macht und Stärke seines adeligen Herrn.

Die im Abrechnungsdokument erwähnte Reparatur könnte eine kleine Besatzung, oder zumindest einen Befehlshaber mit seiner Familie, rechtfertigen. Die Baumaßnahmen an Schloss Frankenstein anno 1562 beliefen sich dato auf die bescheidene Summe von zwanzig Gulden. 6) Der weitaus größte Teil diente dem Erhalt des Mauerwachthäusleins, insgesamt acht fl, 16 Alb. 6 Pfg. Die Instandhaltung des Gebäudes nährt die Annahme, dass hier ein Pförtner (Wächter) seinen Dienst versah.

Ab hier eröffnen sich für die Geschichte der Burg Frankenstein, dank der guten Dokumentenlage des Landesarchivs Speyer, völlig neuartige Aspekte. Erwähnung findet in dem gleichen Dokument ein Schaden am Dach des Turmes, zu dessen Beseitigung die Zimmerleute einen Gulden erhielten. Das für diese Arbeiten benötigte Holz beschafften Fronarbeiter im Hochspeyerer Wald und erhielten dafür fünf Albus. Die Zimmerleute galten als gute Handwerker und wurden u.a. in Naturalien mit einem Malter Korn nebst fünf viertel Wein entlohnt Die Erhaltungsarbeiten an dem beschädigten Bergfried des Schlosses gelangten erst im Folgejahr 1563 zum Abschluss. Im Rahmen der Sanierung trugen die Zimmerleute das schadhafte Dach ab und deckten dieses mit 400 Holzschindeln neu ein. Als Lohn erhielten die Bauleute 8 ½ Gulden. Damit waren die Instandhaltungsarbeiten bis auf weiteres beendet. 6) Die Verteidigungsbereitschaft der Burg schien für die kommenden zwei Jahrzehnte wieder hergestellt.

Die Folgejahre waren geprägt von der Herrschaft des Pfalzgrafen Johann Casimir, des Jägers aus Kurpfalz, der als Vormund für den 9-jährigen Kurfürst Friedrich IV. ab 1583 die Regentschaft der Kurpfalz bis zu seinem Tod 1592 inne hatte. Er galt als Freund und Beschützer der französischen Hugenotten. Als Chronist der die weitere Entwicklung um die Burg Frankenstein beschreibt, kann Johann Engel gelten. Obwohl von nichtadeliger Herkunft gelangte er zu Macht, Geld und Einfluss im Umfeld von Pfalzgraf Joh. Casimir und der Grafen von Nassau-Saarbrücken in deren Diensten er stand. Er galt als Burglehensmann des Pfalzgrafen zu Lautern. Eine Position ganz nahe am Zentrum der Macht. Neben ihm waren weitere Mitglieder der Familie Engel in führenden Verwaltungspositionen für ihre Fürsten tätig. u.a. Philipp Engel im Jahr 1583 als nassauscher Sekretär, sowie David Engel als Schaffner zu St. Lambrecht. 11)

Die umfangreichen Dokumente aus den Jahren 1583 – 1588 lassen Rückschlüsse auf den Charakter von Johann Engel zu. Er war sehr intelligent und geschmeidig im Umgang mit seinen fürstlichen Herren, aber auch rücksichtslos in der Verfolgung eigener Interessen und er verstand es seinen Herrn eigene Pläne als die ihren zu suggerieren. Wenn es als opportun galt, schafft er, wie beim Abriss des Bergfriedes von Schloss Frankenstein, einfach Fakten und verteidigte, wie in einem Dokument von 1588 nachzulesen, diese mit geschickter Argumentation und Gerissenheit. 12)

„Ich Johann Engel pfalzgräflicher Schultheiß zu Lautern“ beginnt ein Dokument aus dem Landesarchiv Speyer. 7) Hierin tritt ein für Frankenstein interessanter Mann aus dem Dunkel der Geschichte. Über seine Geburt nebst Herkunft ist nichts bekannt. Im Jahr 1577 findet er Erwähnung als Landschreiber zu Lautern. 8) Diese Position schien meistens mit Personen aus dem Umfeld der Grafen von Nassau besetzt gewesen zu sein, einem der Mitbesitzer von Frankenstein und Hochspeyer. Ab 1514 findet man in den jährlichen Gefällverzeichnissen Hinweise auf Zinszahlungen der jeweiligen Landschreiber zu Lautern. 6) Möglicherweise dauerte die Amtsperiode von Johann Engel bis 1581, denn anschließend ging das Amt über an Jakob Landsberger aus Kaiserberg im Elsass. 8) Der junge Elsässer übernahm scheinbar nicht nur die Landschreiberei von Joh. Engel, sondern heiratete auch dessen Tochter. Ein Sohn von Joh. Engel, Georg war 1599 Schaffner zu Frankenthal. 9) Letzte Hinweise auf Jakob Landsberger als Stadtschreiber von Lautern fallen in die Jahre 1597 – 1607.

In dem bereits erwähnten Dokument wurde Joh. Engel ab dem Jahr 1585 als Lauterer Schultheiß benannt und erhielt die nassauschen Gefälle von Frankenstein und Hochspeyer, zunächst auf zehn Jahre und anschließend für weitere drei in Bestand. 9) Des Weiteren zahlte er Zins für Grundstücke bei Lautern und im Westrich. Wie weit verstreut sein Besitz war, erkennt man an der Tatsache, dass Johann Engel seinem Herrn dem Grafen von Nassau, im Rahmen eines Briefes auf den 10.10.1586 erwähnt, dass er einen Hof zu Deidesheim im Wert von dreihundert Gulden zu kaufen gedenke. Diesen Hof wolle er seinen Kindern vererben. 7) Die Bedeutsamkeit seiner Person, kam dahingehend zum Ausdruck, dass er in Lautern das Amt eines Gerichtsschöffen inne hatte. Er besaß 1590 ein Haus in der Kirchgasse am Rittersberg.

Im Zusammenhang mit Frankenstein findet Joh. Engel erstmals 1586 Erwähnung. Er wird als „Nassauscher Befehlshaber“ bezeichnet. Er bittet seinen Grafen ihm eine Wohnung im Gegenwert von 200 fl zu gewähren, wobei Engel den Vorschlag macht, dass die Hochspeyerer „Frohner“ das Holz beschaffen sollten. Dieser Wunsch des “Befehlshabers“, lässt Rückschlüsse zu auf einen schlechten baulichen Zustand, des zu Nassau gehörenden südlichen Gebäudeteiles, der Burg .

Die Interessenlage an der Burg war auf Grund der unterschiedlichen Akteure im Umfeld der kleinen Herrschaft sehr kontrovers. Zum besseren Verständnis der Sachlage versuchen wir zunächst einmal die jeweiligen Standpunkte einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

1. Der Abt von Limburg als oberster Lehensherr versprach sich Vorteile von einem guten baulichen Zustand der Burg.
2. Pfalzgraf Joh. Casimir ging es um militärische Aspekte welche die Wehrhaftigkeit der Anlage in den Vordergrund stellte. Sein Baumeister Rudolphus König, sowie der Bauschreiber Joh. Adolph Sola versuchte die Position ihres Herrschers durchzusetzen. Unterstützung bei dieser Vorgehensweise fanden die beiden beim Landschreiber Johannes Zahn zu Lautern, in Wartenberg wohnhaft.
3. die drei Kondominatsherren von Burg Frankenstein:
-Graf von Leiningen-Hardenburg
-Graf von Nassau-Saarbrücken
-Junker von Wallbrunn
wohnten fernab in ihren Residenzen und zeigten kein weiteres Interesse an ihrer langsam verfallenen Lehensburg, deren Instandhaltungskosten von niemanden übernommen wurde.
4. Johann Engel der Befehlshaber zu Frankenstein zog alle Fakten in Erwägung, reagierte schnell, in dem er mit dem Abriss des Bergfriedes Tatsachen schuf um damit dem Grafen von Nassau seinem Herrn gefällig zu sein.
5. Die Hofleute vom Hardenburgischen und Wallbrunner Hof samt Behausungen, fürchteten durch die von dem Turm herabfallenden Quadern um ihr Leben und ihr Vieh.
6. Die kleine Gemeinschaft der hiesigen Wiedertäufer, 14) welche in der am Fuße des Burgberges, stehende, ebenfalls baufälligen Kirche 13) ihre Andachten abhielten, waren sich der Gefahr in der sie schwebten bewusst.

Ausgangspunkt aller dieser Überlegungen war der desolate Zustand des ca. dreißig Meter hohen Bergfriedes von Schloss Frankenstein. An dem zu Beginn des 12. Jh. errichteten Turm nagte der Zahn der Zeit. Wie ausdrücklich erwähnt, waren die Schäden am Turm nicht auf Kriegseinwirkungen zurückzuführen, sondern galten als Folge von „Donnerschlag und ein Wetter“ – bei der Menge wie Eisen, Blei und Kupfer, die damals beim Bau solcher Anlagen verwendet wurden, war der Schaden am Turm mit Sicherheit durch Blitzeinschlag verursacht. 15) Die finanziellen Aufwendungen für die Reparaturarbeiten wollte keiner der beteiligten Parteien aufbringen, folgerichtig entschied Johann Engel den Turm aus Sicherheitsgründen abzubrechen.

Tatsache hingegen ist, dass Joh. Engel schon im Jahr 1585 mit ersten Abrissarbeiten am Turm beginnen lies. Die nächsten drei Jahre sind geprägt von einem ausführlichen Schriftverkehr der herrschaftlichen Kanzleien sowie der Rechtfertigung seitens Joh. Engel. Einen ersten Schritt zur Wiederherstellung von Burg und Turm unternahm im Januar 1586 der Administrator des Stifts Limburg. Dieser beklagte gegenüber den beiden mächtigen Grafen Leiningen sowie von Nassau und dem Junker von Wallbrunn; „Das Haus Frankenstein sei merklich in Umbau geraten und des Weiteren hätten die Herren den Turm abbrechen lassen“. Er ermahnte die Lehensträger die Abrissarbeiten einzustellen und das Haus Frankenstein gebührlich zu reparieren.

Um seiner wohlbegründeten Forderung Nachdruck zu verleihen klagte der Stiftsbevollmächtigte gegen die drei Grundherren vor dem Reichskammergericht. Dieses höchste Reichsgericht wurde durch den Wormser Reichstag von 1495 errichtet und hatte ab 1527 seinen Sitz in Speyer, in die Zuständigkeit der Kammer fielen u.a. Besitzstreitigkeiten Reichsmittelbaren Grundherren. Das gefällte Urteil (Resolutio) bestätigte die Limburger Rechtsposition. Die Richter erwähnen hierin die Ermahnung des Stiftadministrators gegenüber den drei Lehensträger, sowie deren Untätigkeit um die Renovierung ihrer Lehensburg. Des Weiteren beschreibt das Urteil den Turm als des „Schlosses Zierde“, der auf alle vier Hauptstraßen gute Einsicht gewährt. Er sei ohne Konsens mit dem Lehnsherren - Stift Limburg – um ca. 50 Schuh abgebrochen worden, was u.a. eine Minderung der Wehrfähigkeit zur Folge habe. Die Lehensträger werden nochmals erinnert nicht nur die einfallenden Behausungen sondern vornehmlich den Turm wieder auf zurichten. 16)

Die drei Gemeinsherren der Burg waren nicht gewillt das Geld zur Wiederherstellung ihrer Burg zur Verfügung zu stellen sie ignorierten die Beschlüsse der Richter, vor allem die beiden mächtigen Grafen konnten nicht gezwungen werden das Urteil umzusetzen.

Wie der Abriss des Turmes zeitlich einzuordnen war ist nicht gänzlich zu klären. Es sei an dieser Stelle ein weiteres Mal auf die Tatsche hingewiesen, dass der Zugang zum Archiv der Grafen von Leiningen in Amorbach momentan nicht möglich ist. Das Quellenmaterial welches zur Ausarbeitung des Aufsatzes herangezogen wurde, ist vornehmlich aus dem Landesarchiv Speyer. 16)
Folgt man einem Dokument aus der Feder von Joh. Engel vom Nov. 1587 erteilte er erst jetzt einem Maurermeister Lorenz Roth die Anweisung zu den Arbeiten am Turm, die schon im Jahr 1585 begonnen wurden. In den insgesamt sieben Seiten umfassenden Schreiben erläuterte der Befehlshaber zu Frankenstein den Ablauf der Ereignisse im Umfeld der Burg. Er beginnt mit der Feststellung der Tatsache dass der große viereckige Turm von oben bis herab auf das Gefängnis über fünfzig Schuh (ca. 16 Meter) hoch zerrissen und gespalten sei. Beim Einsturz des Bergfriedes bestünde Gefahr zunächst für die Behausungen innerhalb des Schlosses, zumindest das zu Wallbrunn gehörenden Gebäude war noch bewohnbar und könnte einem Knecht oder Wächter als Wohnung gedient haben.

Die am Fuße der Burg liegenden Häuser und die Kirche könnten ebenfalls durch herabstürzende Steine in Mitleidenschaft gezogen werden. Nach Rücksprache mit den drei Gemeinsherren hätten diese ihm, die Anweisung zum Abtragen erteilt.

Die anstehenden Arbeiten seien nicht ungefährlich und bedürfen eines guten Meisters. Der Turm habe eine Mauer von acht Schuh, er beinhaltet viele Steine und Holzwerk. Der Abbruch des Turmes solle an allen vier Ecken gleichzeitig und Lage für Lage abgetragen werden. Die entfernten Steine dürfen nicht in das Innere fallen, noch längere Zeit im Burghof lagern. Ein sofortiger Abtransport ins Tal oder in den nahe gelegenen Wald wurde seitens des „Befehlshabers“ angeordnet. Joh. Engel, hatte den ganzen Ablauf dieser Arbeiten im Kopf und für den gesamten Abraum eine nutzbringende Verwendung. Jetzt galt es zunächst die richtigen Handwerker für diese gefährlichen Arbeiten zu finden und das bei möglichst geringer Entlohnung.

In der Person von Maurermeister Lorenz Roth von Feldlingen und seinen Gehilfen fand er die richtigen Leute, mit denen er am 4. Nov. 1587 einen Vertrag aushandelte, der die Abrissmodalitäten bis ins letzte Detail regelte. Das Vertragswerk umfasste fünf Seiten aus der Feder von Joh. Engel und lässt ihn als kühlen Geschäftsmann erkennen der alle Eventualitäten bedachte und darüber hinaus auch individuelle Lösungsvorschläge erarbeitet, die er seinem Herrn unterbreitete.

Er erwähnte die Abrissarbeiten am Turm im Winter zu beginnen, da es zu dieser Zeit für die Maurer wenig zu tun gab und sie bereit seien für weniger Lohn zu arbeiten. Meister L. Roth solle mit seinen Gehilfen auf seine Kosten, Schaden und Gefahr nebst Verlust den Turm von oben herab bis auf das Gefängnis insgesamt vier Stockwerke, ca. fünfzig Schuh hoch abbrechen und räumen. Das Wachhaus und die Behausungen dürfen nicht beschädigt werden. Man erkennt, der Meister trägt für einen noch nicht auszuhandelnden Festpreis, das volle Risiko, typisch Engel, der sich des Weiteren Gedanken machte über die Widerverwertbarkeit des Abraumes, um dies in einem weiteren Punkt des Vertrages zu manifestieren. Die Ziegeln und Schindeln seien ohne Verlust abzutragen um wieder zu verwenden. Alle Metallteile stehen den Gemeinsherren zu. 17) Der nächste Punkt des Vertrages regelt einen ganz erstaunlichen Aspekt, der ein weiteres Mal die Weitsicht von Engel aufzeigt. „Da vielleicht etwas im Turm von altersher hinterlassen wurde, ( evtl. einen Schatz oder sonstige Werte) und gefunden werde, soll dasselbige eine Hälfte der Herrschaft und die andere Hälfte L. Roth und seinen Gehilfen zustehen.“ Da haben wir also wieder den Hinweis auf die Sage vom Schatz im alten Gemäuer.

Man könnte den Vertragspassus als ein Hinweis ins Reich der Fabel abtun, aber ein Jahrhundert später findet man eine weitere Nachricht auf einen Schatz innerhalb der Burg. In einem Verzeichnis des Nassau-Saarbrücker Archivs, welches im Rahmen des 1706 erfolgten Verkaufes, des dritten Teils an der Herrschaft Frankenstein an die Kurpfalz, erstellt wurde erwähnt Punkt 8/13 folgendes :
„Ein Stein im Schloss Frankenstein so mit einem Kreuz gezeichnet, darunter ein Schatz verborgen sein soll“. 18)

Zurück ins Jahr 1587. Jetzt gilt es den wichtigsten Punkt innerhalb des Vertrages zu regeln, die Entlohnung von Meister L. Roth und seiner Gehilfen. Dieser forderte für die gefahrvolle Arbeit am Turm achtzig Gulden, drei Malter Korn und zwei Ohm Wein, eine Forderung von der er nicht abgehen wollte! Letztendlich einigte man sich nach langen Verhandlungen auf die Zahlung von „sechzig Gulden, jeder zu 26 Albus“, und drei Malter Korn. Den Wein hatte Joh. Engel gestrichen!

Im Schluss des Vertrages landet J. Engel seinen größten Cup dahingehend, dass er die Abrissarbeiten für seine Herrschaft kostenneutral abzurechnen gedenkt. …Neben dem Turm wäre die Kirche im Tal in schlechten baulichen Zustand, sodass hierin seit 50 Jahren keine Gottesdienste stattfanden. Im Kirchenturm hingen nach wie vor eine kleine und eine große Glocke für die ja keine Verwendung mehr war. Sofern man die größere verkaufen würde, könne der Erlös zur Bezahlung von Maurermeister l. Roth verwendet werden…. 19) Einfach genial typisch J. Engel.

Des Weiteren hätte er auch für einen Teil der Turmsteine eine Verwendung und zwar dahingehend, dass damit im Tal ein weiteres Wirtshaus zu errichten sei, das von den drei Gemeinsherren verpachtet werden könnte. Der Zins sei eine gute Einnahmequelle. 17) Man fragt sich jetzt berechtigterweise welchen Vorteil unser „Befehlshaber“ aus der Sache zog. Es ist leider nicht feststellbar.

Soweit war alles um den Abbruch des großen Turmes beschlossen, doch es regte sich heftiger Widerstand von Seiten eines unbekannten fürstlichen Kanzleibeamten. Im Rahmen einer Denkschrift lies er seinem Herrn Johann Casimir, eine Analyse der Situation auf der Burg Frankenstein zukommen. Der Schreiber durchschaute das Ränkespiel von Joh. Engel. Er wirft ihm vor, nicht nur die Wehrhaftigkeit der Burg geschwächt zu haben, sondern die Steine zum Bau eines Wirtshauses - totes Kapital aus der Burg – für die Gemeinsherren gewinnbringend angelegt zu haben. Der Amtmann hätte eine einfache Lösung zwecks des desolaten Turmes zu vermelden. Turm abbrechen – Steine vor der Burg lagern – die beiden Glocken verkaufen.

Den Turm neu aufbauen um mit ein paar Soldaten in der Burg den Pass des Ortes in diesen unruhigen kriegerischen Zeiten, zu sichern. Dieses Traktat wird Joh. Engel sicher nicht gefallen haben. Aber Tatsache war nun mal der Turm war abgebrochen und die Steine lagen im Tal. Etwas unwohl war dem selbstherrlichen Befehlshaber auf Burg Frankenstein sicherlich, denn mit der fürstlichen Administration konnte er nicht so umspringen wie mit seinen Herrschaften. Im Rahmen eines Schreibens vom 13.01.1588 an den Landschreiber zu Lautern, legte er, aus seiner Sicht die Beweggründe dar, die zur Abbrechung des Turmes beigetragen hatten. Der Brief beginnt, wie in der Feudalzeit üblich, mit einer devoten Einleitung an den Landschreiber und Amtmann, sowie erst recht dem hochgeborenen Fürst und Herzog Johann Casimir Pfalzgraf gegenüber. Johann Engel ergänzt seine vier Seiten umfassendes Rechtfertigungsschreiben mit einer Abschrift, des mit dem Maurermeister L. Roth ausgehandelten Vertrages. Besondere Betrachtung findet ein Satz:“ ob der große Turm wegen eines Brandes oder wegen zum Vorteil der Lehensherrn abgebrochen wurde“. Plötzlich erwähnt unser schlauer Befehlshaber zum ersten Mal einen Brand im Turm. Des Weiteren könne der Amtmann durch einen Unabhängigen erforschen lassen in welch baufälligen zustand der Turm war.

Kein übler Vorschlag nach dem der Turm bereits abgebrochen wurde! Es folgt ein weiterer Abschnitt mit Hinweisen auf die Gefahren welche vom zerrissenen Turm ausgingen. Dann geht J. Engel in die Offensive. Er könne nicht erkennen inwiefern die Wehrhaftigkeit der Burg durch den Abbruch des Turmes geschwächt wurde, da man im gerissenen Turm weder Wehr, Wacht oder Erholung finden könne. Bedingt durch seine Initiative zum Abbruch des Turmes (ein Wiederaufbau zog er nie in Erwägung) sei die Wehr und Wacht als gestärkt anzusehen als gegenüber vormals bei dem zerrissenen alten unbequemen Turm. Wenn das keine Argumente sind? Mit der Behauptung, dass die Abbrechung des Bergfriedes Pass und Straße nicht geschwächt hätten, verdreht er die Tatsachen ins Gegenteil. Es hätte ja sein können, dass beim Einsturz des Turmes die Schlossmauern zerbrechen könnten, deren Wiederaufbau viele hundert Gulden gekostet hätten. Die ins Tal geworfenen Steine erneut auf die Burg zu schaffen, wäre der Kosten wegen nicht sinnvoll. Er weißt nochmals darauf hin, dass er die Steine ins Tal bringen musste, da innerhalb des Schlosses dafür kein Platz zu finden sei. Der Schlosshof sei so eng, dass darin kein Karch (zweirädriger Wagen) wenden könne. Außerdem könnten mit den großen Quadern viele Häuser im Tal gebaut werden.

Zum Schluss verweißt er nochmals auf den Verkauf einer der Kirchenglocken hin, um mit deren Erlös die Unkosten der drei Gemeinsherren zu decken. Beim lesen der Zeilen erkennt man unschwer wie J. Engel durch geschickte Verdrehung der Tatsachen seine eigene Handlungsweise zu rechtfertigen versucht. 20)

Wer nun glaubt die leidige Angelegenheit um den Turm komme ad acta sieht sich getäuscht. Bereits am 9. Jan. 1588 befasste sich der Landschreiber zu Lautern Johannes Zahn ( mit Wohnsitz Wartenberg ) mit den Vorfällen auf Burg Frankenstein. Er berichtet an den Pfalzgrafen den Abbruch des Turmes bis auf das unterste Stockwerk. Es handelt sich hierbei um den bis heute erhaltenen höchsten Punkt des Bergfriedes.

Die Dauer der Abbrucharbeiten betrugen, laut Meister L. Roth sechs Wochen und drei Tage. 21) Die fürstliche Administration vom Erhalt der Wehrhaftigkeit der Burg überzeugt, wollte sich endlich Klarheit verschaffen wer letztendlich die Befehle zum Abriss des Turmes gegeben hatte. Der Fürst schickte keinen geringeren als seinen Baumeister Rudolphus König, sowie dessen Bauschreiber Johann Adolph Sola zu einer Inspektion nach Burg Frankenstein, des Weiteren war Meister l. Roth, welcher die Abbrucharbeiten getätigt hatte, zum Verhör geladen.

In ihrem sehr ausführlichen Bericht vom 9. Feb.1588 gehen die beiden Beamten noch mal sehr methodisch mit der Faktenlage um. Es geht ihnen letztendlich darum, den Turm um einen Stock auf ca. fünfzehn Schuh aufzubauen. Ein Gebälk aus Eichenholz sollte das Dach tragen und einen Wehrgang mit Schießscharten beinhalten. Was die übrigen Gebäude des Schlosses anbelangt ist die Wallbrunner Behausung noch einigermaßen bewohnbar, obwohl das Dach teilweise beschädigt ist. Die zu Nassau sowie Hardenburg gehörenden Teile sind bereits ohne Dach und dem Verfall preisgegeben. Ein Indiz für diesen Zustandsbericht ist die Darstellung von Schloss Frankenstein auf der Karte (Plan) von 1618.

1. Das Verhör des Maurermeisterns Roth beinhaltete sechs Fragen. Die gekürzten Antworten ergeben folgenden Sachverhalt:
2. Der Turm sei ab dem Gefängnis über 60 Schuh hoch gewesen. Er habe fünf Stöcke abgebrochen.
3. Er habe vier Gebälk sowie das Dach vorgefunden und abgetragen.
4. Die Dicke der Mauer unter dem Dach, betrug neun Schuh gegen den Fels hin, an den drei Seiten sieben Schuh.
5. Bei Frage Nr. 4 wollten die Beamten wissen warum die Quadern den Berg runter geworfen wurden? Der junge Graf von Leiningen wollte seinen Anteil an den Steinen zur weiteren Verwendung oben auf der Burg lagern, Hans Engel aber habe den Burghof geräumt und die Steine gänzlich ins Tal werfen lassen.
6. Er habe weder Korn noch einen Pfennig zum Geding (Vertrag) empfangen.
7. Die gewaltigen Quadern des Turmes seien gut abzubrechen da der Mörtel, aus Sand und Kalk, nicht mehr fest war. 22)

Soweit die Ausführungen von Meister L. Roth. Gewisse Diskrepanzen zu den Erklärungen des Frankensteiner Befehlshabers Hans Engel sind leicht erkenn- aber nicht erklärbar. Schließlich dämmerte die Burg weiterhin dem Verfall entgegen. Am 6. Januar 1592 verstarb der Pfalzgraf Johann Casimir. Das Machtzentrum der Kurpfalz verschob sich gänzlich Richtung Heidelberg und man schenkte der Ruine über dem Frankensteiner Tal keine Beachtung mehr. In einem Schreiben vom 29. August 1597 an die Nassauer, erwähnt der Keller zu Kirchheim folgendes: „ so vernehme ich, dass Hans Engel Tod und seine Söhne unbekannt verzogen“.
Der ca.10 Meter hohe Sockel des um 1588 abgebrochenen Turmes der Burg überdauerte weitere 400 Jahre. Dem heutigen Wanderer , der auf dem gewundenen Fußpfad den Burgberg erklimmt, bietet der teilweise mit Efeu bewachsene Rest des Turmes, einen Blick zurück in das Mittelalter.

ANMERKUNGEN

1. Hesse, Werner, Die Pfalz, S. 293 ff
2. Sievers, Leo, Der Bauernkrieg, S.252 ff
3. Harers, Peter, Wahrhafte und gründliche Beschreibung des Bauernkrieges
4. LA.SP Best E 6, Nr. RKG 8260, Proz. 2052
5. LA.SP Best. A1, Nr. 849
6. LA.SP Best. A 2, Nr. 981/3/1
7. LA.SP Best. A 2, Nr, 981/3/5
8. Herzog, Heinrich, Kaiserslautern 1550 – 1619, Bürger und andere Personen
9. Mitteilungen des. Hist. Vereins der Pfalz, Bd. XVI, 1892, s. 64 ff
10. Unterlagen, Herr Weller, Einselthum
11. Kuhn, M. Pfalzgraf Joh. Casimir, (1959), S. 157/163/176
12. LA.SP Best. A 2 . 981 acta varia
13. Michel G., Walther W., Die mittelalterliche Kirche zu Frankenstein, Heimatjahrb. d. Ldkr. Kaiserslautern 2008
14. Michel G., Die Wiedertäufer zu Frankenstein, Heimatjahrb. des Ldkr. Kaiserslautern 2009
15. LA.SP Best. A 2, Nr. 981/3a, Fol. 4-9
16. LA.SP Best. E 6 RKG, Nr. 8260, RPZ 205
17. LA.SP Best. A 2 , Nr. 981/ 3a, Fol. 4-9
18. LA.SP Best. A 2, Nr. 981/3-1, 8.13.
19. Michel / Walther, Die mittelalterl. Kirche zu Frankenstein, Heimatjahrb. d. Ldkr.Kaiserslautern 2008
20. LA.SP Best. A 2. 981 acta varia
21. LA.SP Best. A 2. 981 / 3a
22. LA.SP Best. A 2. 981 / 3a, Fol. 4-9
23. LA.SP Best. A 2. 981 / 3a, Fol. 3-9

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