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Wiedertäufer     Wiedertäufer

Die Wiedertäufer in Frankenstein vor dem 30jährigen Krieg

von Gerhard Michel und Willi Walther ( Überarbeitete Version von März 2011 )

Das späte Mittelalter neigte sich dem Ende zu und ließ bereits den Glanz der Renaissance erahnen. Es begann eine Epoche mannigfaltiger Veränderungen. Mit der Reformationsbewegung, Anfang des 16. Jahrhunderts, entwickelte sich eine Strömung der Neuausrichtung zur Erlangung des Seelenheils. Die führenden Männer waren Luther, Zwingli und Calvin. Um 1520 entstand eine kleine Glaubensgemeinschaft die allgemein als Wiedertäufer, Täufer oder Mennoniten bezeichnet wurde.

Die Geschichte der Täufer zu Frankenstein beginnt eigentlich in dem kleinen Ort Steinhausen im Herzogtum Zweibrücken. Herzog Johann I. (1550-1604) führte in seinem Herrschaftsbereich den Calvinistischen Glauben ein. Er war ein unduldsamer Eiferer. Andersgläubigen und Abweichlern drohten drakonische Strafen, bis hin zum Tod.

Bild 1. Enthauptung und Brandmarkung von Wiedertäufern in Alzey 1529

Die calvinistische Geistlichkeit zur Mithilfe verpflichtet, führte in ihren Gemeinden Kirchenvisitationen durch, u.a. am 10.10.1576 in der Pfarrei Ninsweiler. Der Pfarrer erwähnte einen Wiedertäufer namens Heilmann, der hinter Lautern wohnt und von Steinhausen vertrieben worden sei vor der Zeit 1.) Besagter Heilmann hatte Glück und musste nur das Los der Verban-nung tragen. Dass er sich als Zufluchtsort das weit entfernte Frankenstein auserwählte hatte sicher gute Gründe. Das weitere Schicksal, des seines Glaubens willen Bedrängten lässt sich teilweise rekonstruieren.

Wilhelm Heilmann von Beruf Schmied, verließ um 1573 seine Heimat Steinhausen. Er hielt jedoch weiterhin Kontakte in die alte Heimat und sei etliche Male zu Steinhausen gewesen, Geschäfte halber. Einer dieser Besuche im April 1583 wurde ihm zum Verhängnis. Heilmann, sein Freund Dionisio, Walborns Hofmann und Pächter des wallbrunnischen Hofgutes zu Frankenstein, sowie dessen Frau Agnes weilten zur Klärung gewisser Erbangelegenheiten in Steinhausen. Die örtliche Obrigkeit setzte die drei Wiedertäufer fest. Das erstellte Protokoll vom 29.04. –1.05.1583, „…behandelt das Verhör eingehend zu Steinhausen verhafteter und der Wiedertaufe verdächtigter Personen“. 2.)

Die Obrigkeit beobachtete misstrauisch die Aktivitäten ihres ehemaligen Gemeindemitgliedes, welcher angab niemand zum Täufertum bekehren zu wollen. Gleichwohl gestand er, seinen alten Verwandten Samueln gerne im Glauben unterweisen zu wollen. Heilmanns zwei Söhne, die lesen und schreiben konnten, hatten etliche fromme Lieder in einem Buch niedergeschrieben. Als Heilmann damit an Samueln herantrat lehnte er dies ab. Das Schicksal der Verbannung vor Augen, gab er des Weiteren zu Protokoll, dass niemand diesbezüglich an ihn herangetreten sei und außerdem sei er doch zum Nachtmahl (Abendmahl) gegangen.

Der Schultheiß von Dellfeld sagte aus, die drei Personen aus Frankenstein seien anwesend um an der Vermählung Samuels, dessen erste Frau verstorben war, teilzunehmen. Der Trauung blieben sie jedoch trotz Aufforderung durch den Hofmeister fern.

Der herzogliche Amtmann befasste sich weiterhin sehr intensiv mit dieser Angelegenheit. Alles benötige Zeit und man wollte weitere Zeugen verhören, ob nicht doch der Tatbestand einer Missionierung vorlag. Es folgte ein Bescheid: „Dass sie (die drei Frankensteiner) wussten, dass gegen sie Mandate und Gebote ausgegangen waren und ihnen der Aufenthalt im Fürstentum verboten war, sind sie strafbar. Der Herzog begehrte aber nicht sie ins Gefängnis zu werfen“. Per Handschlag wurden Heilmann und seine Freunde verpflichtet „allein zu bleiben und nit zu weichen“.

Ein weiteres Verhör von Samueln erbrachte keinerlei neue Aspekte in diesem Fall und so nahte am 1. Mai 1583 die Entscheidung. Pikanterweise hatten die Amtleute des Herzogs bei der Ausweisung Heilmanns vor 10 Jahren einen kleinen Fehler gemacht. Es sei ihm, Heilmann „nit auferlegt worden sich dieses Landes zu enthalten, darum er dann solches ohne Scheu seinem Willen und Geschäften nachgegangen sei. Für dieses Mal sei ihm die Straf erlassen“. Auch damals galt schon – im Zweifelsfall zu Gunsten der Angeklagten. Jetzt erging folgendes Mandat: „Es wird ihnen für die Zukunft streng verboten sich im Fürstentum Zweibrücken sehen zu lassen und wenn sie in Steinhausen, wie sie vorgeben, noch Schulden zu zahlen oder einzutreiben haben, sollen sich die Amtleute dieser Sache annehmen“. 3.) Damit war die Angelegenheit erledigt. Die drei Wiedertäufer konnten erleichtert den Heimweg nach Frankenstein antreten.

In der Kurpfalz ergingen allenthalben Mandate gegen die Wiedertäufer. Für die weltliche Obrigkeit galt eine Abweichung vom rechten Glauben als ein Delikt das mit aller Härte zu ahnden war.

In der Zwischenzeit setzte sich bei den Fürsten die Erkenntnis durch, dass trotz härtester Strafen das Täufertum nicht auszurotten sei. Die Menschen waren Willens ihrer Überzeugung wegen in den Untergang zu gehen. Immer öfter wurde vom Instrumentarium der – Ausweisung – Gebrauch gemacht. Die Güter der Verbannten verblieben unter der Verwaltung der Obrigkeit. Versuche des Verkaufes durch Mittelsmänner schlugen meistens fehl. Unmündige Kinder die der Amtskirche zuzuordnen waren, konnten in den elterlichen Besitz gelangen.

Willige Erfüllungsgehilfen der Fürsten waren der Klerus der jeweiligen Glaubensgemeinschaft, calvinistische und lutherische Geistlichkeit, selbst vor noch nicht all zu langer Zeit unter der Verfolgung Roms leidend, zeigten sie kein Erbarmen gegenüber den stillen, wahrheitsliebenden Täufern.

Die bibelfesten Menschen versuchten immer wieder – meist von Mähren aus kommend – in der Pfalz zu missionieren. Den Verlauf eines solchen Versuches schildert der ausführliche Bericht in der „Chronik der Hutterischen Brüder“ vom Mai 1612. 4.) Zwei aus der Pfalz stammenden Sendboten, nämlich Wendel Huber, Tuchmacher aus Ingenheim und der Schneider Georg Gram, aus dem nur 8 km von Frankenstein entfernten Ort Neidenfels, wurden zu Grevenhausen bei Lambrecht aufgegriffen und im bischöflichen Schloss zu Kirrweiler gefangen gesetzt. Das Protokoll der Ereignisse endet nach 13 Tagen Haft, mit der Ausweisung aus dem Herrschaftsgebiet des Bischofs von Speyer.

Zurück zu den Verhältnissen in Frankenstein. Wie unschwer zu erkennen ist, hatten weltliche und klerikale Obrigkeit ein wachsames Auge auf das Treiben der Täufer. In dem stillen Walddorf gelegen an der Straße von Neustadt nach Kaiserslautern, herrschten besondere Vorbedingungen, welche die Bildung einer Täufergemeinde begünstigten. Aufschlussreich dazu die Aufzeichnungen des Stadtschreibers Jakob Landtsburger zu Lautern, über die Zustände in der „Leiningisch – Nassau – Saarbrückischen Gemeinschaft Frankensteins“ vom 14. Nov. 1599 über das Vorhandensein von Wiedertäufern. 5.)

„Was aber den Kirchgang im gemeine und das Heilige Abendmahl anbelangt findet man im Bericht, dass die Untertanen an keinen Ort gezwungen werden, sondern sind bisher etliche nach Weidenthal und andere nach Hochspeyer gegangen, teils aber die Wiedertäufer weder in diese noch in jene Kirche gehen also , dass desfalls einen jeden sein Gewissen und Religion frei gelassen worden“.
Deshalb gelte in Glaubensfragen grundsätzlich die Freiheit, denn, so Luther:
„… denn zum Glauben soll man niemand zwingen.“ 32.)
In dem unterhalb der Burg liegenden Dorf Frankenstein, mit nur wenigen Einwohnern, gab es eine kleine, aber baufällige Kirche, die in jener Zeit den Wiedertäufern teilweise als Versammlungsraum diente. Die Fürsten der weltlichen Obrigkeit lebten in ihren Residenzen fernab. Die Bevölkerung des Dorfes zahlte ihre Abgaben und scherte sich weder an Politik noch Manda-ten. Diese kleine Insel der Toleranz bot den allseits bedrängten Taufgesinnten eine bescheidene Möglichkeit ihren Glauben zu leben. Bereits um 1583 kümmerte sich ein Täuferlehrer namens „Dentreus“? um die kleine Gemeinde, in welcher regelmäßige gottesdienstliche Versammlungen statt fanden. 6.)
Im zu Ende gehenden 16. Jhd. war die Geschichte der Burg Frankenstein eng mit Johann Engel, dem damaligen nassauischen Befehlshaber und Schultheiß zu Kaiserslautern, verbunden. Im Zusammenhang mit dem um 1585 begonnenen Abbruch des desolaten Bergfrieds, wurde ein umfangreicher Briefwechsel mit der fürstlichen Kanzlei im Oberamt in Kaiserslautern geführt. 7.) Neben dem Turm sind des Öfteren Hinweise, auf die am Fuße des Burgberg liegende Dorfkirche, zu finden. Das stark beschädigte Gotteshaus, in dem seit 1530 keine Andachten mehr statt fanden, galt als Einsturz gefährdet.8.) Johannes Engel geht in einem Brief auf die Situation der hiesigen Täufergemeinde ein. Grundsätzlich ist er dafür die Wiedertäufer, welche die hiesige Kirche noch für ihre Versammlungen nutzen, auszurotten. 9.) Er toleriert aber deren Gottesdienste im Wald unter den Bäumen.
Der Landschreiber von Kaiserslautern Johann Zahn informierte in einen Brief, seinen Fürsten Johann Casimir, über die Ereignisse im nahegelegenen Frankenstein. In dem Schreiben aus dem Jahre 1588 erwähnt er das Ärgernis mit den dort lebenden Täufern: „…es gebe dort eitle Wiedertäufer und es kommen täglich mehr dahin und sie benötigen keine Kirche und Glocken.“ 10.) Die gleiche Meinung vertritt der fürstliche Baumeister Rudolphus König. Er bemerkt allerdings, hätten die drei Burgherren ihre Dorfkirche in Ehren gehalten, währen jetzt keine Wiedertäufer darin zu dulden. 11.) Dem Inhalt der Briefe ist klar zu entnehmen dass die Obrigkeit die Existenz der Wiedertäufer in Frankenstein nicht dulden wolle, aber keine Möglichkeit sah wie das Problem zu lösen sei.
Der kleinen Täufergemeinde, als deren Kern die Familie Heilman anzusehen war, ist auch der wallbronnische Hofmann Tüninges zuzuordnen. 12.) Welchen Stellenwert die hiesige Täufergemeinde auf ihr Umfeld hatte, erkennt man daran, dass zu den sonntäglichen Versammlungen, Gleichgesinnte aus dem Umland, den Weg nach Frankenstein fanden. So auch den Müller von Wartenberg- Rohrbach mit seinen fünf Söhnen, die alle als sehr freundlich und nachdenklich beschrieben wurden. 13.)
Jedoch nicht alle Täufer waren stark in ihrem Glauben. Und so kam es, dass aus welchen Gründen auch immer, zwei Sektenmitglieder scheinbar dem Druck der Obrigkeit nicht mehr standhalten konnten und einen Glaubenswechsel vollzogen. Die Erosion der Frankensteiner Täufergemeinde begann im Jahre 1605 und
kann um das Jahr 1620 als abgeschlossen betrachtet werden.

„Im letzten Sommer sind zwei ledige Personen aus Frankenstein, David Hartmann und Paul Leyser, bekehrt und von Dr Gundermann, seit 1595 Pfarrer in Neustadt und dortigem Inspektor, in der Kirche zu Weidenthal getauft worden, welche auch die Predigt daselbst bis daher fleißig besucht ha-ben“.14.)

Das Zentrum des Ortes am Zusammenfluss von Hochspeyerbach und Erlenbach bis hin zum Leinbach umfasste das leiningische Hofgut, die Schmiede, die Mühle, eine Wirtschaft und das wallbrunnische Hofgut. Ein Teil der Täufer lebte und arbeitete in den vorgenannten Gebäuden, von welchen ihnen eines als Versammlungsort diente. Vielleicht war es die Schmiede von Wilhelm Heilmann, geb. um 1516 in Steinhausen (Zweibrücken), kam er um 1570 nach Frankenstein, wo er Zöllner war und hier im Jahr 1596 verstarb. 15.) Er hatte zwei Söhne, 16.) weitere Mitglieder der Täufergmeinde sind bekannt.

Heilmann, Michael, geb. um 1559 in Steinhausen, kam im Alter von 5 Jahren mit seinen Eltern nach Frankenstein. Er wurde um 1600 als nassauischer Hofmann bezeichnet, 26.) Zöllner und Waffenschmied steht 1614 noch im Leibbedeverzeichnis, gest. vor 1618. Heilmann, Michaels Witwe zahlt 1618 ½ fl Zins für ihr Haus 17.), 1620 zusammen mit ihrem zweiten Mann Hans Vetter, 3 Albus Leibbede .18.)

Wiedertäufer

Unterschrift von Michael Heylmann aus dem Jahr 1600, LA-Sp, A2, 981/3 fol 9

Heilmann, Gall, um 1594 Zöllner, verstarb wohl vor 1610. In diesem Jahr zahlte seine Frau Maria, als Witwe bezeichnet, zusammen mit ihrem Schwager Michael Heilmann und dessen Sohn David, 2 Gulden, 7 Albus „Gemeine Zins“ für den Wasserfall der Frankensteiner Mühle.17.) Bei der Witwe Maria handelte es sich um eine Leibeigene, die im Jahre 1615 durch eine einmalige Zahlung von 20 Gulden, den Abkauf aus der Leibeigenschaft vollzog. Somit war sie frei und konnte jederzeit , mit Einwilligung ihres Grundherren und Zahlung eines kleinen Auszugsgeldes, Frankenstein verlassen. 28.) Gall Heilmann besserte 1603 den Weg durch Frankenstein aus und erhielt dafür 12 Malter Korn.

Dionisius, Hofmann der Herren zu Wallbrunn 2.), Agnes, seine Ehefrau, geb. in Rosenheim Elsass, Witwe des verstorbenen Heinrich von Steinhausen. 3.)

Leyser, Georg, im Stift Fulda geboren. Weber und Harzbrenner in den Wäldern um Frankenstein. Zahlt im Jahr 1620 1 Albus Harzofenzins 30.)

Leyser, Paulus, kam um 1590 nach Frankenstein, zahlte im Jahr 1620 4 Albus Harzofenzins, 30.) wurde 1604 durch Pfarrer Dr. Gundemann, Neustadt, bekehrt , ebenso Hartmann, David, 1604. 14.)

Wie hoch die Wiedertäufer in der Gunst ihrer Herren standen belegt die Tatsache, dass sie teilweise eine Vertrauensstellung als Zolleinnehmer zu Frankenstein inne hatten und deren Hofgüter bewirtschafteten. Der seit Anfang des 15. Jhd.. belegbare Zoll führte zu lang währenden Streitigkeiten zwischen den Grafen von Leiningen, den Grafen von Nassau-Saarbrücke, sowie dem Ritter von Inseltheim als Eigner der Herrschaft Frankenstein und dem Kurfürsten von der Pfalz.29.) Zur Beilegung der verschiedenen Rechtspositionen zogen die beiden Parteien vor das Reichskammergericht in Speyer. Der Prozess dauerte von 1614 bis in das Jahr 1617 und endete mit einer Niederlage der drei beklagten Ganerben. 19.) Innerhalb einer fast als modern zu bezeichnenden Prozessführung wurden die geladenen Zeugen vereidigt, und allen ein standardisierter Katalog von 14 Fragen zur Beantwortung vorgelegt. Die Zeugen standen alle in irgendeiner Beziehung zu Frankenstein, sei es als herrschaftlicher Untertan, oder als reisender Händler, der sich nur ungern an die zu entrichtenden Zollabgaben erinnerte. Neben den Fragen zur Person und der Erhebung des Zolls , galt die Frage Nr. 5, ausschließlich nach den Wiedertäufern in Frankenstein. Als erster Zeuge musste Michael Heilmann seine Aussage machen . Er sei vor 47 Jahren aus Steinbach nach Frankenstein gekommen und weigerte sich, der täuferischen Tradition folgend, den Zeugeneid zu leisten außerdem wisse er von keinen Wiedertäufern im Dorf. Er glaube um 1567 hatten hier nur 5 Häuser gestanden. 19.) Als nächstes stand der Frankensteiner Zimmermann Peter Schultheiß vor den Richtern, zögerte nicht den Eid abzulegen und erwähnte nur Michael Heilmann als Täufer zu kennen. Anschließend machte der Harzbrenner Georg Leyser seine Aussagen. Er sei vor 30 Jahren (1584) nach Frankenstein gekommen und sei fast 30 Jahre in der Sekte gewesen. Er wisse nur von Michael Heilmann als Wiedertäufer. 19.) Über die Gründe die ihn veranlassten der Täufergemeinde den Rücken zu kehren liegt eine protokollierte Aussage von Michael Heilmann vor. Der Lebenswandel den Georg Leyser führte, entsprach nicht den moralischen Ansprüchen welche die Täufer von ihren Gemeindemitgliedern erwarteten. G. Leyser habe getrunken und sein Weib geschmissen (verprügelt), wenn er sich allerdings bessern würde, könne er wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden. 19.) 22.)
Hans Münch gab zu Protokoll er sei in Hochspeyer geboren und sei kein Wiedertäufer, er kenne als solche in Frankenstein nur Michael Heilmann. Er wisse von einem Peter Mussler der vor 65 Jahren, um 1550, hier Zöllner war.
Hans Pfad aus Rheinhausen im Bistum Speyer geboren, weiß nicht warum er hier aussagen soll. Er bezeichnete Michael Heilmann und Geor Leyser als Wiedertäufer. Er wisse sehr wohl dass sein eigener Vater vor 23 Jahren, um 1590, als wallbronnischer Schütz für 5 Jahre (bis 1595) auf dem Schloss Frankenstein gewohnt habe.
Peter Pigro, Piquery,aus dem Bistum Lüttich wohne zur Zeit , mit seinem Vater, in der Wallonengemeinde Otterberg und habe in Frankenstein eine Wirtschaft. Er kenne hier keine Wiedertäufer. er wisse dass Martin Cuntz aus Frankenstein ins Mährenland gezogen sei. War er ein Wiedertäufer? Um Frankenstein verlassen zu Können musste jener im Jahre1615 sein Haus, zu einem Preis von 80 Gulden, an Peter Volxheimer verkaufen. Ein Teil des Geldes, es handelte sich um 10 Gulden, verwendete er zum Abkauf der Leibeigenschaft. Der Preis der Freiheit entsprach in jener Zeit mehr als 10Prozent des Gegenwertes eines Hauses. 28.)
Jakob Pfrim aus Herxheim sei in Frankenstein geboren und sein Vater sei vor 43 Jahren, um 1570, nach hier gekommen. Er sei kein Wiedertäufer. 19.)
Die Aussagen der Zeugen hinsichtlich der Wiedertäufer, bestätigt die Annahme, dass die Mitglieder der kleinen Täufergemeinde verstorben seien, das Land verlassen hatten oder konvertiert waren.
Auffällig erscheinen der um 1570 einsetzende Zuzug ortsfremder Personen nach Frankenstein, sowie die Bildung einer kleinen Täufergemeinde, deren Bestehen um das Jahr1615 endete.
In diesen Zeitraum fällt eine Periode des bescheidenen wirtschaftlichen Wohlstandes in Frankenstein. Man geht kaum fehl einen Zusammenhang mit den hier zugewanderten Wiedertäufern, um die Familie Heilmann, zu suchen.
Eine undatierte Schatzungsliste aus dem Zeitraum 1602-1609, festigt diese Annahme.20.)

Gall Heilmann 250 Gulden
und seine Frau Maria*

Michael Heilmann 200 Gulden

Hans Pfadt 20 Gulden

Hans Hun 25 Gulden
und seine Frau Effel*

Reimen, Reinhardt 2 Albus
der Alte Schmied

Volmar Migglich 20 Gulden
und seine Frau Bärbel*

Wendel Schenkel 100 Gulden
und seine Frau Elisabeth*

Georg Leyser 50 Gulden
und seine Frau Margreth*

David Heilmann 10 Gulden
(Sohn von M. Heilmann)
und seine Frau Anna*

Paulus Leyser 10 Gulden
(Sohn von G.Leyser)
und seine Frau Bacherin*

Gertraud die Hirtin 25 Gulden

* Die Namen der Frauen war einer „Leibß Beeth“ Liste aus dem Jahr 1606 zu entnehmen. (LA-Sp, A2, Best. 981, 1(acta varia)

Diese Schatzungsliste gewährt einen tiefen Einblick in die Besitzverhältnisse innerhalb der Dorfgemeinschaft.
Die Politik der Grafen von Leiningen gegenüber den Täufern wandelte sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts. Bereits 1588 beschwerte sich der Keller von Dirmstein beim kurfürstlichen Burggrafen zu Alzey „dass die Täufer in benachbarten Herrschaften, besonders vom Grafen zu Leiningen geduldet wurden und Versammlungen abhalten dürfen“ 21.)

So ganz uneigennützig dürfte die noble Haltung des Grafen nicht gewesen sein. Die Gründe der veränderten Verhältnisse werden verständlich durch ein Dokument aus dem Jahr 1599, wobei zwei Täufer aus Ungstein und Bobenheim dem Grafen jeweils 50 Taler zahlten, um sich dessen Wohlwollen zu sichern.23.)
1610 erfolgte ein Befehl seitens der gräflichen Kanzlei in Hartenburg „ man soll einer Täuferin aus Bockenheim 100 Taler, einer weiteren Frau aus Ungstein 200 Taler, desgleichen sollten in Großbockenheim 100 Taler eingezogen werden .“24.) Gräfin Elisabeth von Leiningen erließ am 7. Mai 1609 ein weiteres Mandat mit dem Befehl zur Ausweisung der Wiedertäufer „innerhalb von 6 Wochen und drei Tagen ohne eigene Entschuldigung“ 24.)

Wie wir wissen hatte der Ausweisungsbefehl keinen Einfluss auf die Existenz der hiesigen Täufergemeinde. Die Erosion der hiesigen Täuferbewegung entstand scheinbar von innerhalb, es fehlte an Nachwuchs, wie am Beispiel der Familie Heilmann zu erkennen war. David Heilmann, Waffenschmied, Wirt und Müller, unter Wiedertäufer aufgewachsen, selbst kein Wiedertäufer, wird von 1607-1620 als Frankensteiner Schultheiß genannt.15.)Sein vermögender Vater
Michael war ein standfester Wiedertäufer. Von seiner Mutter ist nichts bekannt. Die Vermutung liegt nahe, dass diese nicht der Sekte zugehörig war, sondern dem reformierten Glauben zuneigte und ihren Sohn dahingehend erzog. David, somit nicht mehr im Fokus der Obrigkeit stehend, hatte bereits im Jahr 1605 den Familienbesitz, bestehend aus Haus, Hof, einer Mahlmühle, Schleifmühle und einer im Bau befindlichen Hammerschmiede übernommen. 27.)

Wiedertäufer

Unterschrift von David Heylmann aus dem Jahr 1608, LA-Sp,A2, 981/3, fol.4

Hans Heilmann, der 1602 geborene, Sohn von Michael Heilmann, war einer der vier Frankensteiner Einwohner die den 30-jährigen Krieg überlebten und verstarb um 1680 in Hochspeyer. Er hatte noch die genauen Kenntnisse über die Mühlen seiner Vorfahren in Frankenstein.
Mit Bewunderung blicken wir die Jahrhunderte zurück auf die täuferische Glaubensgemeinschaft, die ihrer religiösen Überzeugung willen unsägliches Leid getragen hatte. Eine anschauliche Beschreibung der Grausamkeiten liefert Jan Luykens in seinem Werk „ Der Märtyrerspiegel“. Bemerkenswert ist der Mut mit welchem auch teilweise die Wiedertäuferinnen ihren Peinigern entgegentraten. Diese Frauen standen in dieser Hinsicht ihren männlichen Glaubensbrüdern in nichts nach. Deren erlittenen Torturen wurden innerhalb der Täufergemeinden aufgenommen und in Versform, als Martergesänge, weitergetragen. Ein erschütterndes Beispiel dazu liefert die niederländische Täuferin, Elisabeth Dierks, deren Qualen, in Reimen gefasst, bis heute zur Idenditätsfindung der Mennoniten, beitragen.

„Mägdelein von Gliedern zart, lieblich und schön und von guter Art.“

Sie verweigerte den Widerruf! Darauf legte ihr der Henker die Daumenschraube an.
„ Die Finger man ihr klemmen tut
Dass sie daran solche Schmerzen hat
Dass ihr durch diesen großen Zwang
Das Blut zu den Nägeln raus sprang.“

Die junge Frau wandte sich von Schmerzen gepeinigt an GOTT mit den Worten:

„ Sie klagt es GOTT im Himmel
und kann die Pein nicht länger tragen
Oh, Herr hilf mir und steh mir bei
Behüte mich vor Schmach und Schand.“ 31.)

Die Gemarterte ging tapfer ihren letzten Weg bis hin zum Tod.

Die weltliche und geistliche Obrigkeit, lebte in der Vorstellung, die Menschen jener Zeit zwingen zu müssen, die Gemeinschaft als eine politisch-religiöse Einheit zu sehen. Die vom Fürsten vorgenommene alleinige Gottesverehrung , Glaubensrichtung, würde sowohl über das weltliche als auch über das selige Heil entscheiden. Einem aus heutiger Sicht nur schwer nachvollziehbarer Gedankengang. Im ausgehenden 16. Jhd. war die Religion weder für die Täufer, noch für ihre Gegner, eine Privatsache. 32.) Erst die langsam eintretende Strömung der Aufklärung erbrachte eine Änderung.
Solcher Art von körperlichen Qualen blieb den frankensteiner Wiedertäufern erspart. Das vertrauen welches sie ihrem Gott entgegen brachten bescherte ihnen ein gütiges Schicksal.

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Quellenangabe

1) Krebs Dr. Manfred, Quellen zur Geschichte der Täufer IV, Baden und Pfalz, S.283
2) Krebs, S. 284
3) Krebs, S. 284-286
4) Ziegelschmid A..F., Die älteste Chronik der Hutterischen Brüder, 1943, S. 663-668
5) Krebs, S. 315
6) Hein, Gerhard, Aufsatz: Das Pfälzische Mennonitentäufertum im 17. Jhd. S. 18,
    Mennonitische Forschungsstelle Weiherhof, Kel. 34.334 He 1 p,
7) Michel/Walther, Abbruch des Bergfriedes von Burg Frankenstein,
    Kaiserslauterer Jahrbuch für pfälzische Geschichte u. Volkskunde, Bd. 8/9, S. 141 ff
8) Michel/Walther, Die mittelalterliche Kirch zu Frankenstein, Heimatjahrbuch des Landkreises Kaiserslautern, Jahrgang 2008, S. 133 ff.
9) LA-Sp, A2, Best. 981/3a, (30.6.1586)
10) LA-Sp, A2, Best 981/3a, post Datum
11) LA-Sp, A2, Best. 981/3a, sub dato (1.2.1588)
12) LA-Sp, G12, Best.Nr. 107, Jahr 1592
13 Krebs, S. 237 und Hege, Christian, Die Täufer der Kurpfalz, S. 173
14) Krebs, S. 240
15) Neumer, Franz, Bürgerbuch der Gemeinde Hochspeyer, S. 28
16) Krebs, S. 284-286
17) LA-Sp, A2, Best. 981/3, fol. 1, S. 3
18) LA-Sp, C 26, Best. 190
19) LA-Sp, E 6, RKG, Proz. 2293, Zeugenverhör S. 115 ff.
20) LA-Sp, Best. C 26; Nr. 207,S. 12, ohne Datum (ca. 1602-1609)
21) Hege, Christian, Die Täufer der Kurpfalz, 1908, S. 144
22) LA-Sp, C 26, Nr. 207, S. 12, ohne Datum (ca. 1602-1609)
23) Kaul Dr. Theodor, Bd. III, Einführung der Reformation in der Grafschaft Leiningen, S. 26
24) Krebs, S. 334
25) Krebs, S. 333
26) LA-Sp, A2, Best.981/3, fol. 9
27) LA-Sp, Best. U 257, Nr. 672
28) LA-Sp, A2, Best. 981/3, fol. 4
29) Neumer, Franz, Ein Zeugenverhör in Frankenstein 1614, Pfälzische – Rheinische Familienkunde,
      Pfälzische Familien und Wappenkunde, Bd. X, S. 545-549
30) LA-Sp, , Best C 26, Nr. 190, S.45
31) Mennonitische Forschungsstelle Weierhof, Martergesänge, S. 15/16
32) Buckwalter Dr., Stephen, Die Forderung nach religiöser Toleranz im 16. Jahrhundert, Mennonitisches Jahrbuch 2006, S.16

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